Privatversicherte/Selbstzahlende

Mein Honorar für Psychotherapien richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und bewegt sich zwischen 100,55€ (2,3facher Satz) und 153€ (3,5facher Satz) pro Sitzung. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet. Für reine Coaching-Termine ohne therapeutische Indikation berechne ich den 3,5-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, entsprechend EUR 153 € pro Sitzung.

Für Videositzungen mittels eines zertifizierten und datenschutzkonformen IT-Systems beträgt der Technikzuschlag 21,85 €.

Private Krankenversicherungen erstatten, je nachdem, welche Vereinbarungen getroffen wurden, in der Regel die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP, also 100,55 €. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Beihilfestelle und ggf. auch mit Ihrer Krankenkasse ab.

Zudem können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, 
Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, die auf der 
Grundlage der GOP abgerechnet werden.

Vorteile für Selbstzahlende 

Sie bekommen bei mir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch; dadurch können Sie gleich feststellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten und können. Es entfallen unverhältnismäßig lange Wartenzeiten auf einen Therapieplatz.
 
Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt.
 
Die Therapie wird nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt. Dies kann evtl. für Sie von Vorteil sein, wenn Sie z.B. später in eine private Kasse wechseln wollen, bei denen Psychotherapien leider häufig ein Aufnahmeausschlusskriterium sind.
 
Sie können selbst und unabhängig von der Krankenkasse bestimmen, in welcher Frequenz und über welchen Zeitraum Sie Therapietermine vereinbaren möchten.
 
Wenn Sie sich nach einer bereits beendeter Psychotherapie in der zweijährigen Sperrfrist der Krankenkasse befinden, können Sie Ihre Therapie bei mir fortsetzen.
 
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.