Psychotherapie über Kostenerstattung (gesetzlich Versicherte)

In Deutschland warten gesetzlich Versicherte oft 6 Monate und wesentlich länger auf einen Psychotherapieplatz. Da dies psychisch Erkrankten selbstverständlich nicht zumutbar ist, sind die gesetzlichen Krankenkassen laut Gesetz (§ 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V) verpflichtet, die anfallenden Honorarkosten einer selbstbeschafften, unaufschiebbaren notwendigen Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten (Kostenerstattungsverfahren).


Drei Schritte, die Sie vor Beginn einer Psychotherapie bei mir tun müssen:

1. Vordruck runterladen

2. “Vergebliche Therapieplatzanfragen” notieren

  • Notieren Sie Namen, Telefonnummer sowie Kontaktdatum von mindestens drei kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen, bei denen Sie keinen Psychotherapieplatz erhalten konnten.
  • Nehmen Sie eine Sprechstunde wahr und lassen Sie sich das Formular PTV 11 aushändigen.
  • Kontaktieren Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) unter 0511/56 999 793 und bitten Sie um die Vermittlung eines Psychotherapieplatzes. Notieren Sie den Namen der Person und das Anrufdatum, wenn Ihnen kein Psychotherapieplatz vermittelt werden kann.

3. Allgemeinmediziner*in oder Psychiater*in kontaktieren

  • ‚Dringlichkeitsbescheinigung‘: Lassen Sie sich bestätigen, dass Sie umgehend mit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung beginnen müssen um eine weitere gesundheitliche Gefährdung und weitere Chronifizierung der psychischen Symptomatik zu verhindern 
  • ‚Konsiliarbericht‘: Lassen Sie sich untersuchen und bescheinigen, dass nichts gegen eine Psychotherapie spricht 

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei mir. In den probatorischen Sitzungen werde ich mit Ihnen ausführlich über Ihre Beschwerden sprechen, Sie vollumfänglich über das Vorgehen in einer Psychotherapie aufklären und mit Ihnen zusammen die Übernahme der Honorarkosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Kosten 

Mein Honorar für Psychotherapien richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und bewegt sich zwischen 100,55€ (2,3facher Satz) und 153€ (3,5facher Satz) pro Sitzung. Das Erstgespräch wird wie eine normale Sitzung berechnet.

Zudem können zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Telefongespräche, 
Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, die auf der 
Grundlage der GOP abgerechnet werden.

Für Videositzungen mittels eines zertifizierten und datenschutzkonformen IT-Systems beträgt der Technikzuschlag 21,85 €.

Im Falle einer zugesagten Kostenerstattung übernehmen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten bis zum 2,3-fachen Satz der GOP, also 100,55 € pro Sitzung.